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Absichtlich eingebaute Mängel Donnerstag, 09.06.2016

Die Absicht von Herstellern, durch eingebaute Mängel für eine kurze Lebensdauer ihrer Produkte zu sorgen - die sogenannte geplante Obsoleszenz - ist laut einer vom Bundesumweltamt in Auftrag gegebenen Studie nicht nachweisbar.

In der Sitzung des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung des Bundestages am 11. Mai 2016 wurden die Ergebnisse und Handlungsempfehlungen der vom UBA in Auftrag gegebenen Studie zur „Obsoleszenz“ vorgestellt. Die Analyse bestätigt, dass die Erst-Nutzungsdauer von den meisten untersuchten Produktgruppen in den letzten Jahren abgenommen hat. Die Studie zeige, dass Obsoleszenz ein sehr vielschichtiges Phänomen sei, was nicht nachweisbar auf die Absicht von Herstellern, durch eingebaute Mängel für eine kurze Lebensdauer ihrer Produkte zu sorgen, zurückgeführt werden könne, so Ines Oehme, beim Bundesumweltamt für die Bereiche Öko-Design, Umweltkennzeichnung und umweltfreundliche Beschaffung zuständig.


Im EU-Maßnahmenpaket zur Kreislaufwirtschaft (Dezember 2015), bei dem das Ökodesign von Produkten als ein wichtiges Umsetzungsinstrument gewertet wird, wird auch das Thema Obsoleszenz angesprochen. Im Februar 2016 teilte die EU-Kommission mit, dass ein entsprechendes Normungsmandat dazu an CEN (Europäisches Komitee für Normung) gestartet werden soll.

 

AK
9.6.16