Ressourcen- und Energieeffizienz Dienstag, 29.11.2016
Zuschüsse über die Richtlinie "Betriebliche Ressourcen- und Energieeffizienz"
In Niedersachsen können über die Richtlinie
"Betriebliche Ressourcen- und Energieeffizienz“ von
kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) für verschiedene
Maßnahmen nicht rückzahlbare Zuschüsse abgerufen werden,
sofern diese Maßnahmen die Ressourcen- oder Energieeffizienz
erhöhen. Dabei werden Investitionen mit bis zu 70%
bezuschusst mit einer Förderhöhe von maximal 80.000 € für
Maßnahmen zur Ressourceneffizienz und maximal 250.000 € für
Maßnahmen zur Energieeffizienz.
Dem Förderantrag ist die Expertise eines vom BMWi
autorisierten Beratungsunternehmens beizufügen. In dieser
Expertise wird die Auswirkung der geplanten Investition
hinsichtlich Ressourcen- oder Energieeffizienz ermittelt und
in CO2-Äquivalente (CO2eq)
umgerechnet. Um förderfähig zu sein, muss die beantragte
Maßnahme mindestens 140 kg/a CO2eq -Einsparung
pro 1.000 € Investitionssumme erwarten lassen. Eine
Liste der autorisierten Beratungsunternehmen ist auf der
Internetseite des BMWi oder der Deutschen
Materialeffizienzagentur (demea) veröffentlicht
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Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur
Förderung von Maßnahmen zur Optimierung des
betrieblichen Ressourcen- und Energiemanagements
(Richtlinie „Betriebliche Ressourcen- und Energieeffizienz“)
Erl. d. MU v. 09.12. 2015 — 26-22611/01
Weitere Informationen finden Sie über:
NBank
Autor: Mrianne Jüsche
29.11.2016