Trichlorethylen - REACh-Zulassung Dienstag, 28.02.2017
Trichlorethylen steht auf der Liste der zulassungspflichtigen Stoffe der REACh-Verordnung. Die EU-Kommission hat Trichlorethylen für die Verwendung in Verpackungen zugelassen.
Risiken von besonders Besorgnis erregenden Stoffen (SVHC),
so die Einstufung u.a. von Trichlorethylen, sollen so
ordnungsgemäß kontrolliert und schrittweise durch geeignete
Alternativstoffe oder -technologien ersetzt werden. Wo
Risiken nicht ausreichend kontrolliert sind, wird die
Verwendung dieser Stoffe nur dann genehmigt werden, wenn es
einen Gesamtnutzen für die Gesellschaft gibt, der größer als
die Risiken ist und außerdem keine geeigneten Alternativen
verfügbar sind.
Die Zulassung gilt für nur für Stoffe vom Antragsteller, also unternehmensbezogen, dann allerdings in der ganzen Wertschöpfungskette.
Die EU-Kommission hat neben der Zulassung von
Trichlorethylen für 3 weitere Stoffe, 8 Unternehmen
Zulassungen für insgesamt 10 Verwendungen erteilt:
27.2.17AK