Deutsch

 

.

Trichlorethylen - REACh-Zulassung Dienstag, 28.02.2017

Trichlorethylen steht auf der Liste der zulassungspflichtigen Stoffe der REACh-Verordnung. Die EU-Kommission hat Trichlorethylen für die Verwendung in Verpackungen zugelassen.

Risiken von besonders Besorgnis erregenden Stoffen (SVHC), so die Einstufung u.a. von Trichlorethylen, sollen so ordnungsgemäß kontrolliert und schrittweise durch geeignete Alternativstoffe oder -technologien ersetzt werden. Wo Risiken nicht ausreichend kontrolliert sind, wird die Verwendung dieser Stoffe nur dann genehmigt werden, wenn es einen Gesamtnutzen für die Gesellschaft gibt, der größer als die Risiken ist und außerdem keine geeigneten Alternativen verfügbar sind.

Die Zulassung gilt für nur für Stoffe vom Antragsteller, also unternehmensbezogen, dann allerdings in der ganzen Wertschöpfungskette.

Die EU-Kommission hat neben der Zulassung von Trichlorethylen für 3 weitere Stoffe, 8 Unternehmen Zulassungen für insgesamt 10 Verwendungen erteilt:

Zusammenfassung der Beschlüsse der Europäischen Kommission über Zulassungen für das Inverkehrbringen zur Verwendung und/oder für eine Verwendung von Stoffen, die in Anhang XIV der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) aufgeführt sind (2017/C 48/04)

 

27.2.17AK