Deutsch

 

.

Stromintensiv Dienstag, 16.05.2017

Erneuerbaren-Energie-Gesetz (EEG): Antragsstellung zur Besonderen Ausgleichsregelung.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat am 27.April 2017 ein neues Merkblatt zur Antragsstellung zur Besonderen Ausgleichsregelung herausgegeben.

Unternehmen, die eine Begrenzung der EEG-Umlage erhalten wollen, müssen einer der Branchen angehören, die in den Listen 1 oder 2 der Anlage 4 zu § 64 EEG 2017 aufgeführt sind. Dort werden die Branchen identifiziert, die in Anbetracht ihrer Stromkosten- und Handelsintensität bei voller Umlagepflicht einem Risiko für ihre internationale Wettbewerbssituation ausgesetzt sind. Die Gummi- und Kunststoffbranche ist enthalten. In diesem Jahr ist die Antragsstellung für Unternehmen der Liste 1 z.B. mit einer Stromkostenintensität von mindestens 14 % und kleiner 17 % möglich. Bei Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen ist hier eine Begrenzung auf 20 % der EEG-Umlage vorgehsehen.

 

BB 10.05.2017