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Einwegkunststoffprodukte Mittwoch, 13.06.2018

Europäischer Beitrag zur Reduzierung der Makroplastik-Abfälle im Meer.

Nach den Kunststofftüten richtet die EU ihre Aufmerksamkeit jetzt auf die 10 häufigsten am Strand gesammelten Einwegkunststoffprodukte und auf Fischfanggeräte. Dafür legte die EU-Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Vorschlag für eine neue EU-Vorschriften über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt vor. Die Kommission fordert die anderen Institutionen auf, dieses Dossier prioritär zu behandeln und den Europäern noch vor der Europawahl im Mai 2019 greifbare Ergebnisse zu präsentieren.

Unterschiedliche Maßnahmen für unterschiedliche Produkte

Der Vorschlag sieht u.a. Folgendes vor:

  • Verbot von Kunststoff in bestimmten Produkten: Wenn erschwingliche Alternativen zur Verfügung stehen, werden die Einwegkunststoffprodukte vom Markt genommen. Das Vermarktungsverbot soll zunächst für Wattestäbchen, Besteck, Teller, Trinkhalme, Rührstäbchen und Luftballonstäbe aus Kunststoff gelten, die vollständig aus umweltfreundlicheren Materialien hergestellt werden müssen. Einweggetränkebehälter, die Kunststoff enthalten, werden nur dann zugelassen, wenn ihre Deckel und Verschlüsse an ihnen befestigt sind.

  • Zielvorgaben für die Verbrauchsminderung: Die Mitgliedstaaten müssen dafür sorgen, dass weniger Lebensmittelverpackungen und Getränkebecher aus Kunststoff verwendet werden.

  • Verpflichtungen für die Hersteller: Die Hersteller werden zur Deckung der Kosten für die Abfallbewirtschaftung und die Säuberung der Umwelt sowie für Sensibilisierungsmaßnahmen herangezogen. Dies gilt für die folgenden Kunststoffprodukte: Behälter, Tüten und Folienverpackungen für Lebensmittel (z. B. für Chips und Süßigkeiten), Getränkeflaschen und -becher, Tabakerzeugnisse mit Filtern (z. B. Zigarettenstummel), Feuchttücher, Luftballons und leichte Kunststofftragetaschen.

  • Zielvorgaben für die Sammlung an die Mitgliedstaaten für Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff.

  • Kennzeichnungs- und Hinweisvorschriften für Hygieneeinlagen, Feuchttücher und Luftballons.

  • Sensibilisierungsmaßnahmen durch die Mitgliedstaaten

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt  {COM(2018) 340 final} samt Anhang mit konkreten Angaben, welche Produkt geregelt werden.

 

 

erstellt von BB
eingestellt von AK - 13.06.18