Einwegkunststoffprodukte Mittwoch, 13.06.2018
Europäischer Beitrag zur Reduzierung der Makroplastik-Abfälle im Meer.
Nach den Kunststofftüten richtet die EU ihre Aufmerksamkeit jetzt auf die 10 häufigsten am Strand gesammelten Einwegkunststoffprodukte und auf Fischfanggeräte. Dafür legte die EU-Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Vorschlag für eine neue EU-Vorschriften über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt vor. Die Kommission fordert die anderen Institutionen auf, dieses Dossier prioritär zu behandeln und den Europäern noch vor der Europawahl im Mai 2019 greifbare Ergebnisse zu präsentieren.
Unterschiedliche Maßnahmen für unterschiedliche Produkte
Der Vorschlag sieht u.a. Folgendes vor:
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Verbot von Kunststoff in bestimmten Produkten: Wenn
erschwingliche Alternativen zur Verfügung stehen, werden
die
Einwegkunststoffprodukte
vom Markt genommen. Das
Vermarktungsverbot soll zunächst für Wattestäbchen,
Besteck, Teller, Trinkhalme, Rührstäbchen und
Luftballonstäbe aus Kunststoff
gelten, die vollständig aus umweltfreundlicheren
Materialien hergestellt werden müssen.
Einweggetränkebehälter, die Kunststoff enthalten,
werden nur dann zugelassen, wenn ihre Deckel und
Verschlüsse an ihnen befestigt sind.
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Zielvorgaben für die Verbrauchsminderung: Die
Mitgliedstaaten müssen dafür sorgen, dass weniger
Lebensmittelverpackungen und Getränkebecher aus
Kunststoff verwendet werden.
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Verpflichtungen für die Hersteller: Die Hersteller werden
zur Deckung der Kosten für die Abfallbewirtschaftung und
die Säuberung der Umwelt sowie für
Sensibilisierungsmaßnahmen herangezogen. Dies gilt für die
folgenden Kunststoffprodukte:
Behälter, Tüten und Folienverpackungen für Lebensmittel
(z. B. für Chips und Süßigkeiten), Getränkeflaschen
und -becher, Tabakerzeugnisse mit Filtern (z. B.
Zigarettenstummel), Feuchttücher, Luftballons und
leichte Kunststofftragetaschen.
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Zielvorgaben für die Sammlung an die Mitgliedstaaten für
Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff.
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Kennzeichnungs- und Hinweisvorschriften für
Hygieneeinlagen, Feuchttücher und Luftballons.
- Sensibilisierungsmaßnahmen durch die Mitgliedstaaten
Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt {COM(2018) 340 final} samt Anhang mit konkreten Angaben, welche Produkt geregelt werden.
erstellt von BB
eingestellt von AK - 13.06.18