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Strengste Richtlinien Montag, 27.08.2018

Spielzeug - speziell für Babys und Kleinkinder - muss sehr sicher sein.

Insbesondere, wenn es in den Mund genommen oder abgeleckt wird. Die EU hat daher in ihrer Richtlinie 88/378/EWG festgelegt, dass sich Schwermetalle aus Spielzeug nur in solchen Mengen lösen dürfen, die für Kinder gesundheitlich unbedenklich sind. In der Norm DIN EN 71-3 „Sicherheit von Spielzeug Teil 3: Migration bestimmter Elemente“ wurden zur Umsetzung der Richtlinie für die verschiedenen Elemente Grenzwerte für die Extraktion aus Spielzeugmaterial festgelegt. Sie wurden auf der Basis der biologisch verfügbaren Mengen gemäß der Richtlinie sowie unter Annahme einer täglichen oralen Aufnahme von 8 mg Spielzeugmaterial berechnet. Diese Norm muss seit Juli 2013 angewendet werden. Hersteller von Spielzeug, d.h. per Definition von Erzeugnissen, die „dazu gestaltet oder offensichtlich bestimmt sind, von Kindern im Alter bis zu 14 Jahren verwendet zu werden“, müssen seitdem die Einhaltung der Migrationsgrenzen nachweisen. Bezüglich Kinderspielzeug gibt es darüber hinaus eine ganze Reihe von Verordnungen und Gesetzgebungen, so auch den Washington Children’s Safe Product Act, der eine Reihe von Chemikalien auflistet, die kritisch zu bewerten sind. Von daher bietet es sich an, die grundsätzliche Frage nach dem Werkstoff für das zu produzierende Spielzeug zu stellen. Bei der Wahl von TPE-Werkstoffen etwa für Rassel, Beißringe, Badespielzeug, Greiflingen etc. sollte u.a. auf Freiheit von Schwermetallen, Weichmachern, PAK PAH und Nitrosamine geachtet werden.

Am 25.5.2017 wurde darüber hinaus die Richtlinie (EU) 2017/898 der Kommission zur Änderung des Anhangs II Anlage C der Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Diese Richtlinie sieht eine Absenkung des Migrationsgrenzwertes (0,04 mg/l) für Bisphenol A (BPA) vor. Damit darf in Spielzeug künftig sehr viel weniger BPA enthalten sein, als bisher. Säuglingsflaschen dürfen übrigens gar kein BPA enthalten. Die Umsetzung dieser Richtlinie in nationales Recht ist bis zum 25.11.2018 verpflichtend.

Darüber hinaus ist ein Verordnungsentwurf auf den Weg gebracht worden, wonach eine Migration von BPA aus Lebensmittelkontaktmaterialien für Babynahrung nicht zulässig ist. Diese Anforderung bezieht sich nicht nur auf Babynahrung, sondern entsprechend der Verordnung (EU) 609/2013 auf Lebensmittel für Säuglinge und Kleinkinder, Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke und Tagesrationen für gewichtskontrollierende Ernährung.

Umso wichtiger, bei der Werkstoffauswahl darauf zu achten, dass diese in der Lage sind, solche Vorgaben einzuhalten. Im Mai 2018 stellte Ökotest die Ergebnisse aus europaweiten Kontrollen von Spielzeug aus Weichplastik vor. Jedes fünfte Spielzeug verstieß dabei gegen gesetzliche Vorgaben.

Bereits seit Dezember 2015 (27.12.) gelten neue, verbindliche Grenzwerte für PAK (als Krebs erzeugend eingestufte polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe) für alle in der EU vermarkteten Verbraucherprodukte und Spielzeuge. Die Verordnung (EU) Nr. 1272/2013 legt fest, „... dass Erzeugnisse, deren Gehalt an bestimmten PAK einen vorgegebenen Grenzwert überschreitet, nicht mehr für die allgemeine Öffentlichkeit in Verkehr gebracht werden dürfen, wenn sie Teile enthalten, die bei normaler Verwendung mit der Haut oder der Mundhöhle in Berührung kommen“. Für Verbraucherprodukte beträgt dieser Grenzwert ein Milligramm pro Kilogramm (mg/kg) für jede einzelne PAK-Verbindung. Für Spielzeug und Artikel für Kleinkinder oder Säuglinge wurde dieser Wert noch einmal gesenkt und darf 0,5 mg/kg nicht überschreiten.

Die SOFT EST.®-Compounds von ACTEGA DS enthalten keine PAK/PAH oder BPA Komponenten. Darüber hinaus wurde zum Schutz von Müttern und ihrer Babys auf den Verzicht weiterer, als bedenklich geltender Chemikalien geachtet. So enthalten diese TPE-Compounds kein PVC, keine anderen, als problematisch geltenden Weichmacher, kein Silikon oder Latex. Alle Produkte, die mit Lebensmitteln in Verbindung kommen, sind der EU-Verordnung 10/2011 entsprechend und zertifiziert. Sie sind schwermetall- und ölfrei und je nach Bedarf und Anwendung haftungsverstärkt und keimreduzierend.

Gerade letzteres ist wichtig, da Babys sehr anfällig für alle potenziell krank machende Keime und Viren reagieren. Daher ist alles, was mit der Haut oder den Schleimhäuten in Kontakt gerät, sauber und keimfrei zu halten. Da hilft das Auskochen von Schnullern, Saugern der Babytrinkflaschen und Co. oder das Übergießen mit heißem Wasser. Das macht den Produkten, die aus TPE von ACTEGA DS gefertigt sind, übrigens nichts aus, denn sie sind sterilisierbar. Noch wichtiger ist, dass bereits das Material, aus dem diese Artikel gefertigt sind, keimabweisend sind. Das können die TPE von ACTEGA DS leisten. Die antimikrobiellen Eigenschaften werden während des Compounding-Prozesses hergestellt. Dadurch beschränkt sich die keimabweisende Wirkung nicht nur auf die Oberfläche, sondern gilt für das komplette Produkt. Das heißt auch, dass Einwirkungen von außen, wie Kratzer, starker Gebrauch oder Abnutzung diese Eigenschaften nicht beeinflussen.

Tests in Anlehnung an die JIS Z 2801 und die ISO 22196:2007 zeigen, dass der antimikrobielle Schutz eine Wirksamkeit von 99,9 Prozent aufweist.

Das ist im übrigen auch ein ganz wichtiger Aspekt für medizintechnische Belange, Anwendungen und Produkte.

 

Bild: Pixabay.com

 

erstellt von Ak
eingestellt von AK - 28.08.18