Geschäftsgeheimnisse Sonntag, 26.05.2019
Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen in Kraft getreten.
Das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) wurde im Bundesgesetzblatt vom 25.04.2019 verkündet und ist am 26.04.2019 in Kraft getreten.
Der Schutz von Geschäftsgeheimnissen richtet sich in
Deutschland nicht mehr wie bislang in erster Linie nach dem
Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG), sondern nach
diesem neuen Gesetz.
Das Gesetz wendet sich in erster Linie gegen
Betriebsspionage oder den Verrat von Geschäftsgeheimnissen
durch ehemalige Arbeitnehmer an Wettbewerber des betroffenen
Unternehmens. Es dient der Umsetzung der EU-Richtlinie
2016/943 zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor
rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und
Offenlegung.
BB
15.0519