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Harmonisiert einstufen und kennzeichnen Mittwoch, 12.06.2019

Der Stabilisator Dibutylzinnbis(2-ethylhexanoat), genutzt in der PVC-Herstellung, der Azofarbstoff Dispers Blau sowie alle Salze der 2-Ethylhexansäure, u.a. genutzt in Dichtungen, befinden sich im Verfahren für eine EU-weit harmonisierte Einstufung.

Für eine ganze Reihe von Stoffen ist die Einstufung und Kennzeichnung EU-weit vorgegeben. Die Liste der bereits harmonisiert eingestuften Stoffen kann in Anhang VI der CLP-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung) eingesehen werden. Diese Einstufungen sind von allen Herstellern, Importeuren und nachgeschalteten Anwendern solcher Stoffe bzw. Gemische, die derartige Stoffe enthalten, anzuwenden. Eine harmonisierte Einstufung wirkt sich auf viele Bereiche aus wie z.B. Kennzeichnungen auf dem Endprodukt, Verkaufsfähigkeit im Internet bzw. im Freien Handel, Einsetzbarkeit im Spielzeug oder in Kosmetika oder die Abfall-Klassifizierung der Produktionsabfälle.

Zusätzlich werden im „Registry of CLH-Intentions until outcome“  alle Stoffe gelistet, die sich im Verfahren hin zu einer harmonisierten Einstufung (CLH) befinden. Hier sind zurzeit etwas mehr als 540 Einträge gelistet. Die Stoffe können u.a. nach CAS- oder EG-Nummer, Einreicher oder Regelungsbereich gefiltert werden. Zusätzlich kann entnommen werden, wie weit das Verfahren zur harmonisierten Einstufung bereits vorangeschritten ist.

Für die Vorschläge zur harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung von Dibutylzinnbis(2-ethylhexanoat) und den Azofarbstoff DispersBlau wurden Dossiers bei der ECHA eingereicht:

Norwegen schlägt vor, Dibutylzinnbis(2-ethylhexanoat) (CAS-Nr. 2781-10-4)) - ein Stoff, der als Stabilisator in der PVC-Herstellung (eine REACH-Registrierung, Mengenband 10-100 t/a) Anwendung findet - mit den Gefahrenklassen Keimzellmutagenität, Reproduktionstoxizität und spezifische Zielorgan-Toxizität - wiederholte Exposition einzustufen.

Deutschland möchte den Azofarbstoff Dispers Blau (2-[N-Ethyl-4-[(5-nitrothiazol-2-yl)azo]-m-toluidino]ethylacetat / CAS-Nr. 15141-18-1)als  Skin Sens. 1A (H317, SCL=0,001%) eingestuft sehen.

Im Verfahren weiter vorangeschritten ist das Verfahren zu den Salzen der 2-Ethylhexansäure (2-EHA, CAS-Nr. 149-57-5). Hier wurde die Konsultation bereits eröffnet. Spanien schlägt vor, die Salze von 2-EHA mit dem existierenden CLH-Eintrag für 2-EHA zu versehen, sofern sie bisher keinen CLH-Eintrag besitzen: Repr. 2 (H361d). Betroffen davon sind Natrium-, Kalium, Barium-, Calcium-, Mangan-, Zink-, Molybdän-, Zirkon-, Zinn- und Kobaltsalze. Gemäß CLH-Bericht finden diese Salze Anwendung in der Polymer- und Lackindustrie, in der Ölraffination, als Zwischenprodukte in chemischen Prozessen sowie Katalysatoren u.a. als Bestandteile in Beschichtungen, Tinten, Klebstoffen, Dichtungsmitteln, Elastomeren, Frostschutzmitteln, Schmiermitteln und Fetten, Wärmeübertragungs- und Hydraulikflüssigkeiten. Kommentare müssen bis zum 26.07.2019 eingereicht werden.

 

BB
31.05.19