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Steuerliche Forschungsförderung Mittwoch, 12.06.2019

Lange schon kämpft der VCI für die Einführung einer steuerlichen Forschungsförderung. Jetzt liegt der erste Gesetzentwurf auf dem Tisch.

Die Bundesregierung hat das Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz - FZulG) auf den Weg gebracht. Schon in der zweiten Oktoberhälfte soll der Gesetzentwurf im Bundestag diskutiert werden, um ihn am 29. November im Bundesrat zu verabschieden. Danach könnte das Gesetz im Dezember 2019 in Kraft treten.

Förderfähige Aufwendungen sind die für die jeweiligen FuE-Projekte angefallenden, dem Lohnsteuerabzug unterliegenden tatsächlichen Arbeitsentgelte. Die förderfähigen Aufwendungen werden mit dem Faktor 1,2 multipliziert. Von diesem Betrag können dann 25% beantragt werden.

Eine Einschränkung des Förderinstruments durch unternehmensgrößenbasierte Differenzierungen ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Allerdings sind die förderfähigen Aufwendungen auf maximal 2.000.000 Euro pro Wirtschaftsjahr begrenzt. Soweit Aufwendungen bereits in anderen Förderungen geltend gemacht wurden, können Sie hier nicht erneut zum Ansatz gebracht werden. Die Zulage kann nur beantragt werden für Vorhaben, die nach Inkrafttreten des Gesetzes begonnen wurden.

 

BB
05.06.19