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Polymer-Registrierung unter REACH Dienstag, 16.07.2019

EU-Kommission kann Legislativvorschläge zur Registrierung vorlegen.

Gemäß Art. 138 Abs.2 der REACH-Verordnung kann die EU-Kommission unter definierten Bedingungen Legislativvorschläge zur Registrierung bestimmter Polymertypen vorlegen. Sie hatte deshalb bereits in der Vergangenheit mehrere Polymerstudien beauftragt und Aktivitäten zur Polymer-Registrierung immer wieder angekündigt.

Ende 2018 hat sie den Consultant Wood/Peter Fisk Associates mit der Erstellung einer weiteren Studie beauftragt, die Ende 2019 vorliegen soll. Aufgrund der aktuellen Entwicklungen (u. a. Plastikstrategie, Mikroplastik) ist im Vergleich zu früheren Aktivitäten von einem verstärkten Regulierungswillen der EU-Kommission für Polymere auszugehen.

Der nächste REACH-Review ist zum 01. Juni 2022 vorgesehen.

 

BB
12.07.19