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Herstellerverantwortung Montag, 26.08.2019

Rechtsgrundlage für eine spätere Verordnung zur Kostenbeteiligung von Herstellern typischer Wegwerfartikel

Das BMU wird im Kreislaufwirtschaftsgesetz die Rechtsgrundlage für eine spätere Verordnung zur Kostenbeteiligung von Herstellern typischer Wegwerfartikel schaffen, basierend auf der EU-Einweg-Kunststoffrichtlinie, die im Mai 2019 von den EU-Mitgliedsstaaten verabschiedet wurde.

Demnach sind Hersteller von Einweg- oder Wegwerfartikel künftig an Reinigungs- und Entsorgungskosten im öffentlichen Raum zu beteiligen. Diese erweiterte Herstellerverantwortung gilt für Fast-Food-Verpackungen, Getränkebecher, leichte Kunststofftragetaschen sowie für Zigarettenfilter.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze: "Der Trend zu mehr Wegwerfartikeln führt in manchen Städten zu einer regelrechten Müllflut, vor allem in öffentlichen Parks und belebten Straßen. Für die Kommunen wird es immer schwieriger Straßen, Plätze und Parks sauber zu halten. Die Kosten dafür trägt bisher die Allgemeinheit. Jetzt haben wir im Europarecht die Voraussetzungen dafür geschaffen, die Hersteller von Zigaretten, Einweg-Bechern und anderen typischen Wegwerfartikeln zur Kasse zu bitten. Wer mit Wegwerfartikeln sein Geld verdient, soll sich künftig an den Kosten für die Stadtreinigung beteiligen. Das ist nicht nur eine Umweltfrage, sondern auch eine der Gerechtigkeit. Im ersten Schritt schaffen wir jetzt in Deutschland die gesetzliche Grundlage für eine spätere Verordnung."

Viele Zigaretten und Einweg-Produkte werden im öffentlichen Raum konsumiert und landen in den öffentlichen Abfallbehältern, Tendenz offenbar steigend. Bisher sind allein die kommunalen Stadtreinigungsbetriebe für die Entsorgung dieser Abfälle verantwortlich: Sie kümmern sich um die Straßenreinigung, unterhalten Abfallbehälter und sensibilisieren in Kampagnen für Stadtsauberkeit und Abfallvermeidung.

Bei diesen Kosten werden die Kommunen zukünftig entlastet. Dann müssen die Hersteller von Fast-Food-Verpackungen, Getränkebechern, leichten Kunststofftragetaschen und Zigarettenfiltern sowohl die Kosten für die öffentliche Sammlung dieser Produkte als auch anteilsmäßig die Kosten für die Bereitstellung der Abfallbehälter und die anschließende Entsorgung tragen.

Svenja Schulze und Michael Ebling warnen zudem vor vermeintlich biologisch abbaubaren Verpackungen und so genanntem "Bioplastik". Viele Hersteller labeln ihre Produkte oder Verpackungen als "Bioplastik" oder "kompostierbar" und suggerieren, dass diese biologisch

Das BMU hat einen „Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Abfallrahmenrichtlinie“ (KrWG-E vom 5.08.19) vorgelegt, mit dem das Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) novelliert wird. Die Änderungen setzen unter anderem einzelne Regelungen der EU-Einweg-Kunststoff-Richtlinie um.

Bild: www.bmu.de

 

BB
14.08.19