Kunstrasen Dienstag, 05.11.2019
In NRW werden nur noch Kunstrasenplätze gefördert, die ohne Kunststoffgranulat auskommen.
Ungeachtet der Entscheidung der EU-Kommission über die
künftige Verwendung von Kunststoffgranulaten als
Füllmaterial bei der erstmaligen Herstellung von
Kunstrasenplätze fördert die Landesregierung in NRW künftig
die Errichtung von Kunstrasenplätzen nur noch, wenn auf
Kunststoffgranulate verzichtet und stattdessen
umweltfreundliche Alternativen – etwa Kork oder Quarzsand –
verwendet werden. Bei der Erneuerung von Füllmaterialien in
Kunstrasenplätzen empfiehlt die Landesregierung, die
Verwendung von umweltfreundlichen Füllmaterialien durch die
Kommunen bzw. Träger des Kunstrasenplatzes.
Bild: Land Nordrhein-Westfalen (www.land.nrw/
)
BB
24.10.19