Corona Mittwoch, 18.03.2020
Zur Abfederung der Auswirkungen des Corona-Virus hat die Bundesregierung sich auf ein weitreichendes Maßnahmenbündel verständigt, das Arbeitsplätze schützen und Unternehmen unterstützen wird.
Das Ziel ist es, Firmen und Betriebe mit ausreichend Liquidität auszustatten, damit sie gut durch die Krise kommen.
Der „Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen“ umfasst insbesondere die folgenden Maßnahmen:
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Das
Kurzarbeitergeld
wird flexibler. Unternehmen können es künftig unter
erleichterten Voraussetzungen erhalten. So kann
Kurzarbeitergeld unter anderem bereits dann beantragt
werden, wenn zehn Prozent der Beschäftigten vom Ausfall
betroffen sind.
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Die Liquidität von Unternehmen wird durch steuerliche
Maßnahmen verbessert. Zu diesem Zweck werden die Stundung
von Steuerzahlungen erleichtert, Vorauszahlungen können
leichter abgesenkt werden. Auf Vollstreckungen und
Säumniszuschläge wird im Zusammenhang mit den
Corona-Auswirkungen verzichtet.
- Die Liquidität von Unternehmen wird durch neue, im Volumen unbegrenzte Maßnahmen geschützt. Dazu werden die bestehenden Programme für Liquiditätshilfen ausgeweitet und für mehr Unternehmen verfügbar gemacht, etwa die KfW- und ERP-Kredite.
Erste Details finden Sie hier.
AK
18.3.20