Corona im Betrieb Mittwoch, 15.04.2020
Organisatorische und hygienische Maßnahmen zum Vorgehen bei Verdacht auf eine COVID-19-Erkrankung im Betrieb.
In der Broschüre des
DGUV
„DGUV Broschüre - Coronavirus SARS-CoV-2 – Verdachts-/
Erkrankungsfälle im Betrieb“
werden organisatorische und hygienische Maßnahmen zum
Vorgehen bei Verdacht auf eine COVID-19-Erkrankung eines
Mitarbeiters/In im Betrieb beschrieben. Zusätzlich werden
hygienische und organisatorische Schutzmaßnahmen vor einer
Infektion gegenüber dem SARS-CoV-2 Virus im Betrieb
benannt.
Was ist zu tun?
• Pandemieplan erstellen: Ansprechpartner im Betrieb,
interne Kommunikation, wichtige Hygienemaßnahmen, Anpassung
der Arbeitsabläufe
• konkreten Corona-Verdacht: betroffenen Beschäftigten
sollten nach Hause gehen und ihren Hausarzt oder Hausärztin
informieren. Bis zum Bekanntwerden des Testergebnisses muss
der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin in häuslicher
Quarantäne bleiben
• alle Kontaktflächen der betroffenen Person sollten von
unterwiesenen Reinigungskräften gründlich
gereinigt/desinfiziert werden
• unmittelbare Kontaktpersonen der Verdachtsperson ermitteln
und bei Bestätigung des Verdachts, Übermittlung der Namen an
das Gesundheitsministerium
• Der Hausarzt oder die Hausärztin entscheidet über das
weitere Vorgehen und stellt gegebenenfalls eine
Krankschreibung aus.
• Bei einem positiven Testergebnis meldet der Arzt das
Ergebnis an das Gesundheitsamt. Dieses wendet sich dann an
den Betrieb und kann in Absprache mit dem Arbeitgeber weiter
Regelungen treffen. Der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin
bleibt 14 Tage in häuslicher Quarantäne, sofern keine
Behandlung im Krankenhaus notwendig ist.
• Der Arbeitgeber sollte möglichst in Kontakt mit den
betroffenen Beschäftigten bleiben, um Fragen zu
Freistellung, Lohnfortzahlung, Heimarbeit oder
Kontaktpersonen zu klären.
Bild: DGVU
AK
15.04.20