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Kurzarbeitergeld Montag, 27.04.2020

Der Koalitionsausschuss der Bundesregierung hat in seiner Sitzung vom 22.04.20 u.a. die Regelungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld erweitert.

Mit den Änderungen sollen soziale und wirtschaftliche Härten abgefedert sowie der wirtschaftliche Wiederaufbau unterstützt werden.

Im Einzelnen:

Das Kurzarbeitergeld wird für diejenigen, die Corona-Kurzarbeitergeld für ihre um mindestens 50 Prozent reduzierte Arbeitszeit beziehen, ab dem 4. Monat des Bezugs auf 70 Prozent (bzw. 77 Prozent für Haushalte mit Kindern) und ab dem 7. Monat des Bezuges auf 80 Prozent (bzw. 87 Prozent für Haushalte mit Kindern) des pauschalierten Netto-Entgelts erhöht, längstens bis 31.12.2020.

Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Kurzarbeit werden ab 1. Mai bis 31.12.2020 die bereits bestehenden Hinzuverdienstmöglichkeiten mit einer Hinzuverdienstgrenze bis zur vollen Höhe des bisherigen Monatseinkommens für alle Berufe geöffnet.

 

AK
22.04.20