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Leitsätze einer Kreislaufwirtschaft Mittwoch, 20.05.2020

Umweltbundesamt schafft gemeinsames Verständnis.

Das Umweltbundesamt hat neun Leitsätze erarbeitet, die ein gemeinsames Verständnis für die Kreislaufwirtschaft, deren zentrale Begriffe, Prinzipien, Ziele, Maßstäbe und die wichtigsten Handlungsansätze schaffen sollen.

Eingebettet darin ist die Abfall- und Sekundärrohstoffwirtschaft als wesentlicher Funktionsbereich für eine Kreislaufwirtschaft. Daneben finden auch übergreifende Ansätze wie Vermeidung, Design oder Abwägungen zum Umgang mit Schadstoffen ihren Platz. Die Leitsätze werden jeweils ausführlich erläutert, Begriffe und Ansatzpunkte systematisch erklärt. Außerdem werden ausgehend von den Zielen der Kreislaufwirtschaft Maßstäbe gesetzt, Bewertungen getroffen und die Verknüpfungen der Leitsätze untereinander aufgezeigt. Die Leitsätze sollen eine Ordnung für die Kreislaufwirtschaft schaffen und eine verlässliche Orientierung für deren erfolgreiche Ausgestaltung geben. 

Bei der Kreislaufwirtschaft geht es dem Umweltbundesamt darum, den Wert von Produkten, Stoffen und Ressourcen innerhalb der Wirtschaft so lange wie möglich zu erhalten und gerade nicht zu verbrauchen sowie möglichst wenig Abfall zu erzeugen. Erklärtes Ziel des Aktionsplans ist es, den Fußabdruck im Hinblick auf den Ressourcenverbrauch absolut zu senken und hierzu den Anteil kreislauforientiert verwendeter Materialien in den kommenden zehn Jahren zu verdoppeln. Dieser erweiterte Fokus schlage sich teilweise bereits in der Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (2020) unter Berücksichtigung der neu gefassten EU-Abfallrahmenrichtlinie (2018) nieder. Doch in den nächsten Jahren gelte es, den systemischen Ansatz der Kreislaufwirtschaft auszugestalten und zu konkretisieren. 

 

AK
15.5.20