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EU – Plastik“steuer“ Mittwoch, 22.07.2020

Den Schlussfolgerungen zur Außerordentlichen Tagung des Europäischen Rates am 17., 18., 19., 20. und 21. Juli 2020 (Schlussfolgerungen) nach haben sich die EU-Staaten auf eine Plastik“steuer“ geeinigt.

Die Union wird in den kommenden Jahren auf eine Reform des Systems der Eigenmittel hinarbeiten und neue Eigenmittel einführen. In einem ersten Schritt wird eine neue Eigenmittelquelle eingeführt, die auf nicht recycelten Kunststoffabfällen beruhen und ab dem 1. Januar 2021 gelten wird (A 29 Schlussfolgerungen).

Die Mitgliedstaaten werden grundsätzlich einen Beitrag an die EU leisten müssen, der anhand des Gewichts der nicht recycelten Verpackungsabfälle aus Kunststoff mit einem Abrufsatz von 0,80 € pro Kilogramm berechnet wird (146 Schlussfolgerungen).

Ob und wie die Bundesrepublik diesen Beitrag gegenfinanziert - bei Herstellern und/oder Verbrauchern "zurückholt", bleibt abzuwarten. Aufgrund der völlig offenen Detailfragen, lässt sich die auf die Bundesrepublik entfallende Summe schwer berechnen. Schätzungen gehen allerdings von mindestens 1 Mrd. € aus.

Schlussfolgerungen zur Außerordentlichen Tagung des Europäischen Rates am 17., 18., 19., 20. und 21. Juli 2020

Grundsätzlich zur Plastik“steuer“ - Kommentar des Hauptgeschäftsführers IK (Industrievereinigung Kunststoffverpackungen)

 

 

BB
22.07.20