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Unternehmenssanktionsrecht Montag, 07.09.2020

Zurzeit wird ein Gesetzentwurf zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft diskutiert.

Der Entwurf verfolgt das Ziel, die Sanktionierung von juristische Personen und Personenvereinigungen, deren Zweck auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, auf eine eigenständige gesetzliche Grundlage zu stellen, sie dem Legalitätsprinzip zu unterwerfen und durch ein verbessertes Instrumentarium eine angemessene Ahndung zu ermöglichen. Zugleich soll er Compliance-Maßnahmen fördern und Anreize dafür bieten, dass Unternehmen mit internen Untersuchungen dazu beitragen, Straftaten aufzuklären.

Der dem Bundesrat zugeleitete Gesetzentwurf enthält als Anlage 1 die Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates und als Anlage 2 die Stellungnahme der Bundesregierung zur Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates.

Die Stiftung Familienunternehmen hat in mehreren Rechtsgutachten sowohl die Verfassungsmäßigkeit als auch die Erforderlichkeit eines solchen Rechts untersuchen lassen. Ein Ergebnis: Es besteht kein Regelungs-, sondern ein Vollzugsdefizit.