REACH Beschränkung Samstag, 19.09.2020
Die EU beabsichtigt, die Verwendung von polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAKs) in bestimmten Sportanwendungen zu beschränken.
Granulate oder Mulche sollen nicht zur Verwendung in Verkehr
gebracht werden
• als Füllmaterial in
Kunstrasenfeldern oder
• in loser
Form auf Spielplätzen oder
• in
Sportanwendungen,
wenn die Summe der acht genannten
PAHs mehr als 20 mg/kg (0,002 Gew.%) ausmacht.
Die
EU hat diese Beschränkungsabsicht bei der WTO gemeldet. Nach
dem Konsultationsverfahren der WTO am 8. November 2020 kann
die EU-Kommission ihren Verordnungsentwurf in den
REACH-Regelungsausschuss zur Abstimmung einbringen.
Verbindlich werden soll die Beschränkung 12 Monaten nach
Inkrafttreten der Regelung in der EU.
Definitionen
(Granulate, Mulche, Füllmaterial in Kunstrasenfeldern,
Verwendung in loser Form auf Spielplätzen, andere
Sportanwendungen) und weitere Details können dem
Notifizierungsformular
und dem Verordnungsentwurf zur Änderung von Eintrag 50 des
REACH-Anhangs XVII entnommen werden.
AK
19.9.20