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REACH Beschränkung Samstag, 19.09.2020

Die EU beabsichtigt, die Verwendung von polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAKs) in bestimmten Sportanwendungen zu beschränken.

Granulate oder Mulche sollen nicht zur Verwendung in Verkehr gebracht werden
•    als Füllmaterial in Kunstrasenfeldern oder
•    in loser Form auf Spielplätzen oder
•    in Sportanwendungen,
wenn die Summe der acht genannten PAHs mehr als 20 mg/kg (0,002 Gew.%) ausmacht.

Die EU hat diese Beschränkungsabsicht bei der WTO gemeldet. Nach dem Konsultationsverfahren der WTO am 8. November 2020 kann die EU-Kommission ihren Verordnungsentwurf in den REACH-Regelungsausschuss zur Abstimmung einbringen. Verbindlich werden soll die Beschränkung 12 Monaten nach Inkrafttreten der Regelung in der EU.

Definitionen (Granulate, Mulche, Füllmaterial in Kunstrasenfeldern, Verwendung in loser Form auf Spielplätzen, andere Sportanwendungen) und weitere Details können dem Notifizierungsformular und dem Verordnungsentwurf zur Änderung von Eintrag 50 des REACH-Anhangs XVII entnommen werden.

AK
19.9.20