Bedarfsgegenstände im Lebensmittelkontakt Sonntag, 08.11.2020
Leitfaden aktualisiert.
Der pro-K Industrieverband Halbzeuge und Konsumprodukte aus
Kunststoff e.V. hat seinen Leitfaden zur Erstellung einer
Konformitätserklärung für Mehrwegbedarfsgegenstände aus
Kunststoff im Lebensmittelkontakt auf Basis der Verordnung
(EU) 10/2011 aktualisiert.
Seit
2009 muss allen Lebensmittelbedarfsgegenständen
aus Kunststoffe eine schriftliche Erklärung, eine so
genannte Konformitätserklärung (KE), auf der Ebene der
Überwachungsbehörden und des Handels, mitgegeben werden. Die
dahinterliegenden europäischen Regelungen, vorrangig die
Verordnung (EG) 1935/2004 sowie insbesondere die Verordnung
(EU) 10/2011 werden regelmäßig angepasst und erweitert.
„Mit dem vom pro-K herausgegeben Leitfaden zur
Erstellung einer KE geben wir seit dem erstmaligen
Erscheinen der europäischen Verordnungen den Herstellern von
Mehrwegbedarfsgegenständen eine wichtige Hilfestellung bei
der Konformitätsarbeit“ betont Ralf Olsen
Hauptgeschäftsführer im pro-K Industrieverband Halbzeuge und
Konsumprodukte aus Kunststoff e.V.
In der neuen
aktualisierten Ausgabe findet sich jetzt eine Erläuterung zu
den Besonderheiten bei der Berechnung des Verhältnisses aus
Oberfläche und Volumen.
- Der Leitfaden kann in der Geschäftsstelle abgerufen werden. Info(at)pro-kunststoff.de
AK
2.11.20