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Plastiktütenverbot Dienstag, 08.12.2020

Der Bundestag hat am Donnerstag, 26. November 2020, für ein Verbot leichter Plastiktüten gestimmt.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Verpackungsgesetzes (19/16503) wurde mit leichten Änderungen (19/24732) beschlossen. Das Verbot gilt ab dem 1. Januar 2022.

Mit dem ersten Gesetz zur Änderung des Verpackungsgesetzes soll die Menge der leichten Kunststofftragetaschen verringert werden.

Ziel des Gesetzes ist es laut Regierung, die positive Entwicklung bei der Verringerung der leichten Plastiktüten mit einer Wandstärke von 15 bis 50 Mikrometern dadurch zu fördern, dass verboten wird, sie in den Verkehr zu bringen. Ausgenommen von diesem Verbot sind bestimmte, sehr leichte Kunststoffbeutel, wie sie etwa für Fleisch und Gemüse verwendet werden.

Derzeit werden in Deutschland pro Jahr und Kopf etwa 20 Kunststofftragetaschen der entsprechenden Wandstärke verbraucht. Diese durch eine freiwillige Selbstverpflichtung der Wirtschaft erreichte Zahl liegt schon heute unter der pro Kopfzahl von 40, die die Europäische Union fordert.

Bild: pixabay Hans/23014 images

 

AK
3.12.20