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Beschränkung von Mikroplastik Dienstag, 13.04.2021

EEB verleiht seiner Forderung Nachdruck.

Der europäische Dachverband der Umweltorganisationen, das Europäische Umweltbüro (EEB), hat seiner Forderung nach einer schnellen Umsetzung einer wirksamen Beschränkung von „intentionally added microplastics“ ohne Ausnahmeregelungen Nachdruck verliehen.

Ausnahmeregelungen sollten nur in Betracht gezogen werden, wenn es sich um eine wesentliche Verwendung ohne geeignete Alternativen handelt, dies wissenschaftlich begründet werden kann. Dies gelte nicht z. B. für Mikroplastik auf Sportplätzen und sei nicht akzeptabel u.a. für Mikroplastik, welches „während des Endverbrauchs dauerhaft in eine feste Matrix eingebaut ist“. 

Mikroplastik in Kosmetika, Waschmitteln und landwirtschaftlichen Anwendungen sollten möglichst schneller geregelt werden mit kurzen Übergangsfristen für die Entwicklung von Alternativen. 

In diesem Papier wird den politischen Entscheidungsträgern der EU außerdem empfohlen, bei künftigen Maßnahmen die im aktuellen Vorschlag zur Beschränkung unter der REACH-VO nicht behandelten Verwendungszwecke zu berücksichtigen, einschließlich Mikroplastik, das an Industriestandorten verwendet wird, flüssig und halbfeste Polymere, aber auch nicht absichtlich zugesetzte Mikroplastik (z. B. in Lebensmitteln).

 

 

AK
30.3.21