Leichtbau Fördergelder Mittwoch, 12.05.2021
Deutschland soll Leitmarkt und Leitanbieter für den Leichtbau werden.
Leichtbau vereinigt auf idealtypische Weise die drei Dimensionen der Nachhaltigkeit: Ökonomie, Ökologie und soziale Aspekte. Um diese Technologie weiter zu stärken und entsprechende Rahmenbedingungen zu setzen, wurde die Leichtbaustrategie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie entwickelt.
Diese Strategie wird mit einem Fördervolumen von ca. 70 Mio
Euro pro Jahr unterstützt. Damit sollen 5 Programmlinien
gefördert werden:
1. Technologieentwicklung zur Stärkung der deutschen Wirtschaft im Leichtbau
Dabei sollen konkrete Entwicklungsfragen zur Integration und Umsetzung in industrielle Produktionsprozesse im Vordergrund stehen. Darunter fallen die folgenden thematischen Schwerpunkte:
- a) Digitalisierung und Automatisierung
- b) Nachhaltigkeit und Recycling
- c) Innovative Konstruktionsprinzipien
2. CO2-Einsparung und CO2-Bindung durch den Einsatz neuer Konstruktionstechniken und Materialien
Gefördert werden die Entwicklung und Anwendung neuer
Verfahren und Materialien, die eine Einsparung von
Treibhausgasemissionen beziehungsweise eine Bindung von CO2
unterstützen und somit zu einer emissionsarmen Industrie
beitragen.
3. CO2-Einsparung durch Ressourceneffizienz und –substitution
Im Leichtbau ist die Einsparung von Ressourcen schon beim Design als wesentliches Kriterium anwendbar. Unter dieser Überschrift werden die leichtbaubezogene Entwicklung ressourceneffizienter Verfahren entlang des gesamten Produktlebenszyklus und die Substitution treibhausgasintensiver Ressourcen gefördert.
4. Demonstrationsvorhaben
Um neuen Technologien den Markteintritt zu erleichtern und Risiken bei der Skalierung und ersten industriellen Umsetzung abzufedern, wird die Realisierung von Demonstrationsvorhaben gefördert, die sich thematisch in die Überschriften 1 - 3 einsortieren.
5. Standardisierung
Bei der Entwicklung neuer Leichtbau-Materialien und -Technologien (Produkte, Verfahren und Dienstleistungen) ist begleitend die Entwicklung von Normen und Standards sowie technischen Regelwerten für das Inverkehrbringen und die Verwendung (zum Beispiel Konformitätsbewertung) einschließlich der Sammlung beziehungsweise Festlegung von Materialkennwerten, gegebenenfalls Grenzwerten und Mess-Prüfmethoden notwendig. Entsprechende Projekte, die durch die Querschnittsfunktion des Themas Standardisierung sowohl den Transfer zwischen unterschiedlichen Branchen als auch zwischen den unterschiedlichen Disziplinen vorantreiben, können gefördert werden, wenn sie sich thematisch in die Überschriften 1 - 3 einsortieren lassen.
Wer wird gefördert:
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
- Hochschulen und
- Forschungseinrichtungen in Deutschland
Nächste Frist:
· Einreichen von Förderantragen ist der 1. Oktober 2021.
Ansprechpartner:
Forschungszentrum Jülich GmbH
E-Mail: bmwi-leichtbau@fz-juelich.de
Telefon: 030/20199-3622
AK
29.04.21