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„Klimaneutral“ nur Greenwashing? Montag, 24.05.2021

Werbeaussagen als irreführend abgemahnt.

In bislang zwölf Fällen hat die Wettbewerbszentrale Werbeaussagen, die das Attribut „klimaneutral“ entweder auf das eigene Unternehmen, auf eigene Produkte oder gar auf einen einzelnen Aspekt (z.B. „100 % klimaneutrale Produktion“) bezogen, als irreführend abgemahnt und die Einhaltung gesetzlicher Transparenzvorschriften verlangt.

Das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb verlangt von Unternehmen, in der Werbung die wesentlichen Informationen transparent anzugeben, die der Verbraucher für eine informierte Entscheidung benötigt. Stellt ein Unternehmen die „Klimaneutralität“ in den Mittelpunkt seiner Werbung, seien nach Auffassung der Wettbewerbszentrale Informationen insbesondere darüber wesentlich, welcher Teil der CO₂-Einsparungen einerseits Maßnahmen mit Bezug zum eigenen Unternehmen und dessen Produkten und andererseits die Kompensation durch den Kauf von CO₂-Zertifikaten betreffen.

In Gerichtsverfahren möchte die Wettbewerbszentrale für werbende Unternehmen eine grundsätzliche Klärung der Frage erreichen, welche Anforderungen an eine rechtssichere Werbung mit der Aussage „klimaneutral“ gelten.

AK
21.5.21