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Verbot und Kennzeichnung Montag, 21.06.2021

Einwegkunststoffverbot in Kraft.

Am 3. Juli treten die Einwegkunststoffverbots- und die Einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung in Kraft. Was Unternehmen beachten müssen, hat der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) in einem Merkblatt zusammengefasst.

In dem Merkblatt erläutert der DIHK, was sich im Einzelnen ändert und welche Produkte betroffen sind.

Bildquelle: https://eur-lex.europa.eu/

 

AK
25.06.21