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Nachhaltiger Finanzsektor Mittwoch, 27.10.2021

Investitionen in nachhaltige Projekte lenken.

Im Rahmen der Sustainable Finance-Agenda wird die EU-Kommission den Kapitalmarkt als Hebel einer nachhaltigen Entwicklung nutzen, indem Investitionen in nachhaltige Projekte gelenkt werden. Zu diesem Zweck hat die EU in der Taxonomie-Verordnung ein Instrument zur Bestimmung geschaffen, ob in der Finanzwelt eine Wirtschaftstätigkeit als ökologisch nachhaltig einzustufen ist. Anhand dieser Bewertung soll der Grad der ökologischen Nachhaltigkeit einer Investition ermittelt werden können.

Etwas zugespitzt formuliert war das Ziel der EU-Taxonomie VO in der agrarheute zu lesen:

Verkürzt gesagt geht es darum, die Konditionen für die Ausreichung finanzieller Mittel, an streng definierte Kriterien der so gennannten ökologischen Nachhaltigkeit zu binden. Wer diese Kriterien nicht erfüllt, bekommt dann irgendwann gar keinen Kredit mehr oder aber zu deutlich schlechteren Konditionen. Green Deal und Taxonomie: Bekommen bald nur noch Biobauern Kredit? | agrarheute.com

Als Bewertungsgrundlage dienen dabei von der EU-Kommission definierte Umweltkriterien. Diese werden für jedes Umweltziel der Taxonomie-VO (Artikel 9) definiert. Die Umweltziele

  • Klimaschutz;
  • Anpassung an den Klimawandel;
  • die nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen;
  • der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft;
  • Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung;
  • der Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme.

Stand der Arbeiten an den Umweltkriterien (14.10.21):

  • Erste technische Kriterien zu Klimaschutz und Beiträgen zu Anpassung an den Klimawandel wurden am 21. April 2021 im Grundsatz von der EU-Kommission angenommen und am 4. Juni 2021 zur Prüfung an die gesetzgebenden Organe zugestellt. Mit einer Veröffentlichung samt Ordnungsnummer ist kurzfristig zu rechnen. Diese Kriterien sollen mit dem 1. Januar 2022 in Kraft treten. Der Anhang I enthält die Kriterien zum Klimaschutz, der Anhang II zu Beiträgen zu Anpassung an den Klimawandel.
  • Der zweite Kriterien-Set für die übrigen Umweltziele - zur Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser und marinen Ressourcen, zu Beiträgen zur Kreislaufwirtschaft, zu der Vermeidung und Verringerung von Umweltverschmutzung sowie zum Schutz von Biodiversität – befand sich bis zum 24. September in der öffentlichen Konsultation. Hier ist mit einem offiziellen Text der EU-Kommission noch im November 2021 zu rechnen.

Bild: nattanan23 pixabay money-2724241_1920

 

AK
27.10.21