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Environmental Footprint Mittwoch, 05.01.2022

Die EU-Kommission hat überarbeitete Empfehlungen zur Methodik und zur Anwendung des Environmental Footprint veröffentlicht.

Das Green Deal Paket der EU fordert, Käufern eine verlässlichere, vergleichbarere und überprüfbarere Basis für nachhaltigere Entscheidungen zu geben. Die Empfehlungen sollen dafür eine Grundlage bieten.

Vorangestellt sind 8 Seiten mit Beweggründen und Handlungsempfehlungen.

Zum einen richten sich die Handlungsempfehlungen an die Mitgliedsstaaten wie z.B: 

  • Bemühungen anzustrengen, die Verfügbarkeit hochwertiger Lebenszyklusdaten zu erhöhen, indem sie Maßnahmen zur Entwicklung, Überprüfung und Bereitstellung nationaler Datenbanken und zur Mitwirkung an Befüllung bestehender öffentlicher Datenbanken bieten
  • Klein- und Mittelständler zu unterstützen, auf der Basis der EU-Empfehlungen die Umweltleistungen ihrer Produkte über den ganzen Lebenszyklus zu messen und zu kommunizieren.

Zum andern enthalten sie Aufforderungen an Unternehmen wie

  • wenn, dann diesen Standard zu nutzen
  • zur Verbesserung des Systems, vorhandene Daten auch in öffentliche Datenbanken einzustellen
  • Klein- und Mittelständler in der Lieferkette mit Daten zu unterstützen.

Last but not least werden Industrieorganisationen dazu angehalten, ihre Mitglieder bei der Nutzung der Empfehlung auf die eine oder andere Art zu unterstützen.

Den Hauptteil der Kommissionsempfehlungen bilden die eigentlichen Spielregeln

  • für die Bewertung von Produkten - sog. PEFs (Annex 1 to 2) als auch
  • für die Bewertung von Organisationen - sog. OEFs (Annex 3 to 4).

Die vielzähligen Begriffsdefinition unterstützen die Anwendung.

Bildquelle: unsplash_will-walker-FoSXQao5G3g

 

AK
4.1.22