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Phtalat-Beschränkung Dienstag, 28.06.2016

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA), mit Unterstützung der Dänischen Umweltschutzbehörde (EPA), schlägt eine Beschränkung von 4 Phtalaten (Diisobutyl phthalate (DIBP), Dibutyl phthalate (DBP), Benzyl butyl phthalate (BBP), Bis(2-ethylhexyl) phthalate (DEHP) – CAS-Nummer: 84-69-5, 84-74-2, 85-68-7, 117-81-7) vor.

Je nach Erkenntnissen aus dem jetzt angelaufenen Konsultationsprozess, wird ein Verbot für bestimmte Artikel oder Artikelgruppen ausgesprochen, die 0,1 Gewichtsprozent oder mehr dieser Stoffe enthalten.

Durch Beschränkungen werden die Herstellung, das Inverkehrbringen oder Verwendung eines bestimmten Stoffs, der ein unannehmbares Risiko für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt birgt, beschränkt oder verboten. Jeder kann Stellung zu einem Vorschlag zur Beschränkung eines Stoffs nehmen.

 

22.06.2016
BB