REACH-Zeitplan
Donnerstag, 25.11.2010
Die REACH-Verordnung ist am 1. Juni 2007 in Kraft
getreten. Die Vorgaben zur Information in der Lieferkette
gelten dann sofort, die bisherigen Sicherheitsdatenblätter
können aber für bisher schon produzierte oder importierte
Stoffe und Zubereitungen weiter eingesetzt werden (siehe
Infoblatt Sicherheitsdatenblatt). Für alle anderen
Anforderungen an Unternehmen gibt es Übergangsfristen von
mindestens einem Jahr, die zur Vorbereitung der
Registrierung genutzt werden sollten. Für die
Registrierung von Phase-in-Stoffen können darüber hinaus
durch eine so genannte Vorregistrierung längere
Übergangsfristen in Anspruch genommen werden.