REACH - ECHA-Internetseite als Quelle für Informationen Donnerstag, 25.11.2010
Die Europäische Agentur für chemische Stoffe (ECHA) mit Sitz in Helsinki ist für die Verwaltung der Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe nach der REACH-Verordnung zuständig.
Zurzeit baut sie ihre
Internetseite
auf. Ein interaktiver Navigator beantwortet z. B. Fragen zu
bestimmten Stoffen und erläutert, was nach den
REACH-Vorschriften getan werden muss. Zum Beispiel wird
geklärt, welche chemischen Stoffe überhaupt unter
die REACH-Verordnung fallen. Die im
REACH-Implementierungs-Prozess (RIP) bereits fertig
gestellten technischen Leitlinien können abgerufen
werden. Auch die sprachlich korrigierte Fassung der
REACH-Verordnung (1907/2006) sowie der geänderten
Stoffrichtlinie (2006/121/EG) - Amtsblatt der
Europäischen Union Nr. L 136 (Seite 3 ff.) - ist dort
unter dem Stichwort "Rechtsvorschriften" zu finden.
Die Seite ist in Deutsch aber
auch in weiteren Sprachen der Europäischen Union
verfügbar.