Polymere unter REACH - Broschüre der BAuA Donnerstag, 25.11.2010
Die Broschüre "REACH-Info 3: Besonderheiten bei Polymeren und Monomeren" informiert über die Verpflichtungen die unter REACH alle Hersteller und Importeure von Polymeren trifft.
Die
Polymerdefinition wird in eine einfache Sprache übersetzt und mit
Beispielen erläutert.
Sind Stoffe als
Polymere von der Registrierung ausgenommen, gelten neben der
notwendigen Registrierung der Ausgangsmonomere gleichwohl
andere Pflichten aus der REACH-Verordnung.
Erstellt
wurde die Broschüre von der Bundesanstalt für
Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), der in Deutschland
maßgeblich zuständigen Behörde.
Download Broschüre: Besonderheiten bei Polymeren und
Monomeren