REACH - Einige No-longer-Polymers verlieren Phase-in-Status Donnerstag, 25.11.2010
Durch eine Berichtigung der REACH Verordnung vom 31. Mai 2008 fallen einige No-longer-Polymers aus dem Phase-in-Status. Damit greift für diese Stoffe die Übergangsregelung nach Artikel 28 der REACH-Verordnung nicht mehr.
So dürfen sie seit Juni 2008 im Geltungsbereich der EU
nur noch nach einer vollen Registrierung importiert oder in
Verkehr gebracht werden.