Ausbildungsbonus jetzt beantragen! Donnerstag, 25.11.2010
Am 4. Juli 2008 wurde das 5. SGB III-Änderungsgesetz verabschiedet. Danach steht Arbeitgebern unter bestimmten Voraussetzung ein Ausbildungsbonus in Höhe von bis zu 7.000,- € zu, wenn sie Altbewerbern einen zusätzlichen Arbeitsplatz bieten. Mit dem Ausbildungsbonus sollen bis zum Jahr 2010 etwa 100.000 zusätzliche betriebliche Ausbildungsverhältnisse entstehen.
Achtung!
Der Antrag auf Fördergelder muss vor Beginn des
Ausbildungsverhältnisses zumindest formlos eingereicht
sein - 31. Juli 2008 - für alle
Ausbildungsverhältnisse, die ab dem 1. August anlaufen.
Die Voraussetzungen können mit Hilfe eines Merblattes
der Bundesagentur für Arbeit geklärt werden.
Merkblatt >