Kurzarbeit - Einstellung von Ausbildungsabsolventen
Donnerstag, 25.11.2010
Kurzarbeitenden Betrieben ermöglicht eine gesetzliche
Regelung, den selbst ausgebildeten Nachwuchs im Betrieb zu
halten bzw. sich gut ausgebildete Nachwuchskräfte vom
Arbeitsmarkt zu sichern. Ausbildungsabsolventen können
nach ihrer Ausbildung direkt in Kurzarbeit übernommen
werden.
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