Stellenanzeige und Altersdiskriminierung Freitag, 18.03.2011
Ein Stellenangebot, in einem „jungen Team“ mitzuarbeiten, ist – nach Ansicht des LAG Hamburg, Urteil vom 23. Juni 2010 - 5 Sa 14/10 ein hinreichendes Indiz für eine Altersdiskriminierung. Die Entscheidung zeigt erneut, dass bei Formulierungen in Stellenanzeigen Vorsicht geboten ist. Jeder Hinweis auf eine bestimmte Altersklasse sollte unbedingt vermieden werden. Die entschädigung des abgelehnten Bewerbers wurde auf zwei Monatgehälter festgesetzt.
Sachverhalt
Der Arbeitgeber hatte in einer
Zeitung ein Inserat geschaltet, in dem es hieß „Wir bieten
Ihnen …. die Möglichkeit, eigene Ideen und Vorstellungen in
ein junges, erfolgreiches Team einzubringen.“ Der 55-jährige
Kläger bewarb sich erfolglos auf diese Stelle. Nachdem eine
jüngere Bewerberin eingestellt wurde, machte der abgelehnte
Bewerber ein Schmerzensgeld i.H.V. 30.000 € (entsprechend
einem Jahreseinkommen) geltend.
Entscheidung
Das LAG sah in dem Merkmal „junges Team“ in der
Stellenausschreibung ein hinreichendes Indiz für eine
Altersdiskriminierung. Der aufgrund dieser Indizwirkung
darlegungs- und beweisbelastete Arbeitgeber hatte vorliegend
nichts vorgetragen, was das Indiz entkräften konnte.
Die
Höhe der Entschädigung begrenzte das Gericht allerdings auf
zwei Monatsgehälter. Die darüber hinausgehende Klage wies es
ab.