Stoffe mit besorgniserregenden Eigenschaften - Liste erweitert Donnerstag, 23.06.2011
Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat sieben weitere Stoffe in die Liste von Stoffen mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften nach REACH aufgenommen:
- 2-Ethoxyethylacetat,
- Strontiumchromat,
- 2-Benzoldicarbonsäure/Di-C7–11-verzweigte und lineare Alkylester (DHNUP),
- Hydrazin,
- 1-Methyl-2-pyrrolidon
- 1,2,3-Trichlorpropan und
- 1,2-Benzoldicarboxylsäure/Di-C6–8-verzweigte Alkylester, C7-reich (DIHP)
Für Hersteller und Importeure von Erzeugnissen, in denen diese Stoffe mit einer Jahresgesamtmenge von 1 to in einer bestimmten Konzentration enthalten sind, entstehen zunächst zusätzliche Informationspflichten. Diesen muss innerhalb von 6 Monaten nachgekommen werden. Im zweiten Schritt könnten diese Stoffe auf den Anhang XIV der REACH-Verordnung geraten. Dann dürften sie grundsätzlich nur nach einer Zulassung verwendet werden.
Inzwischen befinden sich insgesamt 53 Stoffe auf dieser Liste.