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Stoffe mit besorgniserregenden Eigenschaften - Liste erweitert Donnerstag, 23.06.2011

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat sieben weitere Stoffe in die Liste von Stoffen mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften nach REACH aufgenommen:

  • 2-Ethoxyethylacetat,
  • Strontiumchromat,
  • 2-Benzoldicarbonsäure/Di-C7–11-verzweigte und lineare Alkylester (DHNUP),
  • Hydrazin,
  • 1-Methyl-2-pyrrolidon
  • 1,2,3-Trichlorpropan und
  • 1,2-Benzoldicarboxylsäure/Di-C6–8-verzweigte Alkylester, C7-reich (DIHP)

Für Hersteller und Importeure von Erzeugnissen, in denen diese Stoffe mit einer Jahresgesamtmenge von 1 to in einer bestimmten Konzentration enthalten sind, entstehen zunächst zusätzliche Informationspflichten. Diesen muss innerhalb von 6 Monaten nachgekommen werden. Im zweiten Schritt könnten diese Stoffe auf den Anhang XIV der REACH-Verordnung geraten. Dann dürften sie grundsätzlich nur nach einer Zulassung verwendet werden.

Inzwischen befinden sich insgesamt 53 Stoffe auf dieser Liste.