Rechtsprechungsübersicht zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz Mittwoch, 04.04.2012
Arbeitgeber müssen bei Stellenausschreibungen und während des Bewerbungsprozesses das Benachteiligungsverbot beachten.
Aber auch bei bestehenden Arbeitsverhältnissen haben
Arbeitnehmer Anspruch auf Schutz vor Benachteiligungen. Sie
können sich bei den Arbeitgebern über Benachteiligungen
beschweren und sogar Schadensersatz oder Entschädigung
verlangen.
Die BDA (Bundesvereinigung der Deutschen
Arbeitgeberverbände) hat arbeitsrechtliche Entscheidungen
deutscher Gerichte und des Europäischen Gerichtshofs zu
diesem Thema zusammengetragen. Eine Liste mit Indizien,
deren Vorliegen gemäß § 22 Allgemeines
Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zu einer Beweislastumkehr auf
den Arbeitgeber führt, hilft den Arbeitgebern nicht in eine
Falle zu tappen.
Erstellt am 31.03.2012