Senkung der EEG-Umlage – Antragsfrist für 2013 läuft aus Sonntag, 03.06.2012
Unternehmen, die für das Jahr 2013 die „Besondere Ausgleichregelung“ des EEG in Anspruch nehmen wollen, müssen einen entsprechenden Antrag bis zum 30.06.2012 bzw. bei neu gegründeten Unternehmen bis zum 30.09.2012 elektronisch beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gestellt haben. Diese Frist ist eine Ausschlussfrist ohne die Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand.
Die Senkungsmöglichkeit kommt mehr Unternehmen zu gute als
im Vorjahren. Sie greift bereits ab einem Stromverbrauch von
mehr als einer Gigawattstunde (bislang 10 GWh) an einer
Abnahmestelle im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr vor
Antragstellung, sofern die Stromkosten mehr als 14 Prozent
(bislang 15%) der Bruttowertschöpfung des Unternehmens
ausmachen.
Grundsätzlich zahlt jeder Verbraucher
mit dem Strompreis auch einen Betrag für Erneuerbare
Energien – die EEG-Umlage. Mit der „Besonderen
Ausgleichregelung“ lassen sich ab der 1GWh pro weiterer GWh
ca. 30.000,-€ sparen.
Weitere Informationen finden Sie
hier.
Fragen beantwortet das Bundesamt für
Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Telefon: +49 6196 908 -
666
Telefax: +49 6196 908 - 550
E-Mail:
eeg.ausgleich(at)bafa.bund.de
Erstellt am 03.06.2012