Kunststoffe in Lebensmittelbedarfsgegenständen Freitag, 05.10.2012
Bei der Lebensmittelherstellung und -behandlung kommen die Rohstoffe und fertigen Lebensmittel mit Gegenständen und Materialien in Kontakt, die eine entsprechende Eignung haben müssen.
Dies sind z. B. Gerätschaften und Anlagenteile für die
Herstellungsprozesse oder Behältnisse und
Verpackungsmaterialien für Fertigerzeugnisse. Diese werden
als "Lebensmittelbedarfsgegenstände" definiert und
im Lebensmittelrecht spezifiziert. Für bestimmte
Materialgruppen, wie z. B. Kunststoffe, gibt es zahlreiche
Einzelvorschriften über deren Herstellungsprozesse und
Zusammensetzung.
Die neue Informationsschrift des
Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (BLL) „Die
‚Konformitätserklärung‘ für Lebensmittelbedarfsgegenstände
aus Kunststoff gemäß Verordnung (EU 10/2011 (PIM)" soll
die an der Lebensmittelverpackungskette beteiligten Kreise
sachlich über die aktuell geltenden europäischen
Vorschriften informieren, zu deren rechtssicheren Anwendung
beitragen sowie häufig gestellte Fragen beantworten („Fragen
und Antworten“-Katalog). Die Informationen sollen Grundlage
und Hilfestellung sein für die Gestaltung individueller
Konformitätserklärungen durch die Verantwortlichen. Die
Ausführungen sind federführend durch den BLL mit Vertretern
der Lebensmittelwirtschaft und Branchenverbänden der
Lieferkette abgestimmt.
Erstellt am 28.09.2012