REACh - Weitere 54 Stoffe als SVHC-Kandidaten Donnerstag, 24.01.2013
Im Dezember 2012 wurden weitere 54 Stoffen in die Kandidatenliste für das „Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe“ nach der REACh-Verordnung (Anhang XIV der REACh-VO) aufgenommen. Die Kandidatenliste enthält nun 138 Stoffe. Alle in diesem Verzeichnis zukünftig gelisteten Stoffe werden als Substances of very high Concern – SVHC bezeichnet.
Mit der Aufnahme von Stoffen in die Kandidatenliste
entstehen bereits Informationspflichten zu diesen Stoffen an
sich, den Stoffen in Gemischen und den Stoffen als
Inhaltsstoffe in Erzeugnissen. An sofort gelten
Informationspflichten gemäß Art. 33 der REACH-Verordnung für
Lieferanten von Erzeugnissen, die diese Stoffe in einer
Konzentration von mehr als 0,1 Massenprozent enthalten. Bis
zum 18. Juni 2013 müssen ggf. zusätzliche
Informationspflichten gegenüber der ECHA gemäß Art. 7 Abs. 2
von Produzenten bzw. Importeuren von Erzeugnissen erfüllt
werden.
Erstellt am 20.01.2013