Deutsch

 

.

REACh - Weitere 54 Stoffe als SVHC-Kandidaten Donnerstag, 24.01.2013

Im Dezember 2012 wurden weitere 54 Stoffen in die Kandidatenliste für das „Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe“ nach der REACh-Verordnung (Anhang XIV der REACh-VO) aufgenommen. Die Kandidatenliste enthält nun 138 Stoffe. Alle in diesem Verzeichnis zukünftig gelisteten Stoffe werden als Substances of very high Concern – SVHC bezeichnet.

Mit der Aufnahme von Stoffen in die Kandidatenliste entstehen bereits Informationspflichten zu diesen Stoffen an sich, den Stoffen in Gemischen und den Stoffen als Inhaltsstoffe in Erzeugnissen. An sofort gelten Informationspflichten gemäß Art. 33 der REACH-Verordnung für Lieferanten von Erzeugnissen, die diese Stoffe in einer Konzentration von mehr als 0,1 Massenprozent enthalten. Bis zum 18. Juni 2013 müssen ggf. zusätzliche Informationspflichten gegenüber der ECHA gemäß Art. 7 Abs. 2 von Produzenten bzw. Importeuren von Erzeugnissen erfüllt werden.

 


Erstellt am 20.01.2013