Einweg-Plastiktüten Samstag, 22.03.2014
Welchen Weg geht Deutschland? In der aktuellen Diskussion um Kunststoffabfälle stehen insbesondere die Einweg-Kunststofftüten im Fokus.
Sie spielen eine Rolle bei der Meeresverschmutzung und sind ein Symbol für die Wegwerf-Mentalität in den Industrienationen.
Die EU-Kommission hat daher einen Vorschlag zur Änderung der
EU-Verpackungsrichtlinie vorgelegt und fordert die
Mitgliedstaaten damit auf, den Verbrauch von leichten
Kunststofftragetaschen zu senken. Hierbei ist es den
einzelnen Mitgliedstaaten überlassen, sich für Maßnahmen zu
entscheiden, die ihrer Ansicht nach am wirkungsvollsten
sind. Diese können von der Festlegung nationaler
Reduktionsziele über Abgaben oder Steuern bis hin zum Verbot
dünnwandiger Einweg-Kunststofftüten reichen.
Vor diesem Hintergrund hat das Umweltbundesamt gemeinsam mit
den beteiligten Interessengruppen am 24. Februar 2014
diskutieren, wie sich die Situation in Deutschland darstellt
und welche Maßnahmen am besten geeignet sind, um hierzulande
den Verbrauch von Einweg-Tragetaschen aus Kunststoff, aber
auch aus Papier einzudämmen.
Die Faktenbasis: 2,9 Milliarden Schlaufentaschen und zum Wiedergebrauch geeignete Tüten mit 70 kt Materialeinsatz; 3,2 Milliarden kleinformatige Tüten mit 16 kt Materialeinsatz und 3,1 Milliarden sogenannte „Hemdchenbeutel“ mit 9 kt Materialeinsatz werden pro Jahr in Deutschland verbraucht; im Ganzen etwa drei Prozent der Gesamtmenge aller Kunststoffverpackungen.
Die Diskussion verlief in betont sachlicher Atmosphäre. Der UBA-Vertreter blieb auf einer eher abstrakten Stufe von möglichen Effekten und Nebeneffekten stehen, die durch freiwilllige Selbstverpflichtungen oder staatlich induzierte Steuern erzielt werden könnten. Auch ein „Ökoranking“ brachte keine eindeutigen Ergebnisse. So bräuchte man extrem viele Umläufe für die Alternativtragetaschen, um die recycelte Plastiktüte, die ihrerseits selbst mehrfach genutzt werde, zu schlagen.
Bild: Umweltbundesamtes (UBA)
Erstellt am 22.3.2014