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Formaldehyd Samstag, 02.08.2014

Krebsgefährdend Kategorie 1B und erbgutverändernd Kategorie 2 gilt zukünftig harmonisiert für die Einstufung und Kennzeichnung von Formaldehyd.

Weitere Harmonisierungen wurden in der 6.ATP zur CLP-Verordnung festgelegt (vgl. Änderungen des Anhang VI der CLP-Verordnung). Die neuen Stoffeinstufungen und -kennzeichnungen müssen ab dem 01. April 2015 angewendet werden.

Bild: Fotolia

 

Erstellt am 3.7.2014