Industriemeister Kunststoff/ Kautschuk Montag, 25.08.2014
Die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin – Fachrichtung Kunststoff und Kautschuk wurde neu geregelt.
Prüfungsverfahren zum anerkannten Abschluss „Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin – Fachrichtung Kunststoff und Kautschuk“, zum Abschluss „Industriemeister/Industriemeisterin Faserverbundkunststoffe“ sowie zum Abschluss „Geprüfte Industriemeisterin/Geprüfter lndustriemeister – Fachrichtung Faserverbundtechnologie“, die bis zum Ablauf des 30. Juni 2018 begonnen wurden, können nach den bisherigen Vorschriften zu Ende geführt werden. Ein Rahmenplan soll bis zum Frühjahr 2015 erarbeitet werden.
Bild: BerufeNet
Erstellt am 25.8.2014