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Fördergelder für KMU Mittwoch, 18.02.2015

Kleine und mittlere Unternehmen können vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einen Zuschuss für (REACH-)Beratungen erhalten, wenn die Beratung von einem anerkannten Berater durchgeführt wird.

Eine „Förderung unternehmerischen Know-hows für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Freie Berufe durch Unternehmensberatungen“ können kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige der Freien Berufe in Anspruch nehmen, die
a) seit mindestens einem Jahr am Markt bestehen und
b) weniger als 250 Personen beschäftigen und
c) einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen Euro haben.

Das Unternehmen darf die Voraussetzung für Mitarbeiterzahl und Jahresumsatz oder Bilanzsumme zusammen mit einem Partnerunternehmen oder verbundenen Unternehmen nicht überscheiten.
Mit dem Förderungsangebot unterstützt das BAFA die deutsche Wirtschaft auch bei der Umsetzung der europäischen Chemikalienverordnung REACH. Der Höchstzuschuss beträgt 50% der Beratungskosten beziehungsweise maximal 1.500 EUR. In den neuen Bundesländern liegt der Zuschuss bei 75% beziehungsweise ebenfalls maximal 1.500 EUR.

Unterstützt werden konzeptionelle Beratungsleistungen, die der Unternehmerin bzw. dem Unternehmer Entscheidungshilfe bietet. Dies ist dann der Fall, wenn der Berater eine Analyse im Rahmen des Beratungsauftrages durchführt, Schwachstellen und deren Ursachen feststellt sowie darauf aufbauend Vorschläge zur Verbesserung einschließlich konkreter Anleitungen zur Umsetzung in die betriebliche Praxis vorlegt. Nach der REACH-Beratung durch anerkannte Berater können KMU auf der Homepage des BAFA den Förderantrag herunterladen und einreichen. Das BAFA hat das Förderangebot bis Ende 2015 begrenzt.

 

Erstellt am 18.2.2015