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Phthalate im Kreuzfeuer von REACh Freitag, 08.05.2015

Die ECHA (Europäische Chemikalienagentur) prüft, ob die Verwendung von folgenden 4 Phthalaten beschränkt werden soll (gemäß Art. 69 (2) der REACH-Verordnung):

  • Bis(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP, CAS-Nr. 84-69-5),
  • Benzylbutylphthalat (BBP, CAS-Nr. 84-74-2),
  • Dibutylphthalat (DBP, CAS-Nr.85-68-7),
  • Diisobutylphthalat (DIBP, CAS-Nr. 117-81-7)


Unter bestimmten Voraussetzungen ist die ECHA berechtigt, auf eigene Initiative Beschränkungen für die Verwendungen zulassungspflichtiger Stoffe (Anhang XIV) vorzuschlagen.

Im Rahmen der Prüfung fordert die ECHA nun Betroffene und interessierte Kreise auf, Informationen zu Verwendung, Gehalt und Migrationsraten der 4 Phthalate in Erzeugnissen beizutragen. Das entsprechende Anhang-XV-Dossier wird gemeinsam von ECHA und der zuständigen Behörde Dänemarks ausgearbeitet. Die öffentliche Konsultation läuft bis zum 24.06.2015.

Weitere Einzelheiten finden Sie auf der Konsultationswebseite der ECHA.

Erstellt am 8. Mai 2015
BB