Phthalate im Kreuzfeuer von REACh Freitag, 08.05.2015
Die ECHA (Europäische Chemikalienagentur) prüft, ob die Verwendung von folgenden 4 Phthalaten beschränkt werden soll (gemäß Art. 69 (2) der REACH-Verordnung):
- Bis(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP, CAS-Nr. 84-69-5),
- Benzylbutylphthalat (BBP, CAS-Nr. 84-74-2),
- Dibutylphthalat (DBP, CAS-Nr.85-68-7),
- Diisobutylphthalat (DIBP, CAS-Nr. 117-81-7)
Unter bestimmten Voraussetzungen ist die ECHA
berechtigt, auf eigene Initiative Beschränkungen für die
Verwendungen zulassungspflichtiger Stoffe (Anhang XIV)
vorzuschlagen.
Im Rahmen der Prüfung fordert die
ECHA nun Betroffene und interessierte Kreise auf,
Informationen zu Verwendung, Gehalt und Migrationsraten der
4 Phthalate in Erzeugnissen beizutragen. Das entsprechende
Anhang-XV-Dossier wird gemeinsam von ECHA und der
zuständigen Behörde Dänemarks ausgearbeitet. Die öffentliche
Konsultation läuft bis zum 24.06.2015.
Weitere
Einzelheiten finden Sie auf der
Konsultationswebseite der ECHA.
Erstellt am 8. Mai 2015
BB