Gefährdungsbeurteilung Donnerstag, 25.06.2015
Empfehlungen Gefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger nach Gefahrstoffverordnung - Verarbeitung thermoplastischer Kunststoffe in Spritzgießmaschinen
Auch für Arbeitsplätze zur Verarbeitung thermoplastischer
Kunststoffe in Spritzgießmaschinen fordert die
Gefahrstoffverordnung eine Gefährdungsanalyse. Art und
Ausmaß der Exposition der Beschäftigten ist zu ermitteln.
Dies kann durch Arbeitsplatzmessungen oder durch andere
gleichwertige Beurteilungsverfahren erfolgen.
Die
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGVU) hat
jetzt „Empfehlungen Gefährdungsermittlung der
Unfallversicherungsträger (EGU) nach der
Gefahrstoffverordnung - Verarbeitung thermoplastischer
Kunststoffe in Spritzgießmaschinen“ herausgegeben. Diese
DGUV Information enthält ein geeignetes
Beurteilungsverfahren. Es basiert auf Messungen möglicher
Zersetzungsprodukte der Kunststoffe in der Luft an
Arbeitsplätzen. Im Ergebnis kann unter Einhaltung bestimmter
Randbedingungen festgestellt werden, dass die
Beurteilungsmaßstäbe eingehalten werden und deshalb auf
Expositionsmessungen vor Ort verzichtet werden kann.
Bild: © Kevin - Fotolia
Erstellt am 25. Juni 2015
BB