Fachkraft für Arbeitssicherheit Dienstag, 19.04.2016
Jeder Arbeitgeber hat nach Maßgabe des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) Fachkräfte für Arbeitssicherheit (vgl. § 5 Absatz 1, § 6 ASiG) schriftlich zu bestellen und ihnen die aufgeführten Aufgaben zu übertragen, soweit dies im Hinblick auf die dort genannten Kriterien erforderlich ist.
Die konkrete Umsetzung richtet sich nach der DGUV Vorschrift 2, die verschiedene Betreuungsmodelle bietet. Spätestens ab 10 Beschäftigten sollte sich ein Unternehmen um dieses Thema kümmern.
Auf der Webseite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und
Arbeitsmedizin (BAuA) finden Sie eine Auswahl an
Handlungshilfen, beispielsweise zur Arbeitszeitgestaltung,
zur Gefährdungsbeurteilung und zur Erfassung psychischer
Belastungen. Dort ist auch alles Wichtige über die
Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit aufgeführt:
dies beinhaltet Informationen zu Rahmenbedingungen, Inhalten
und Struktur der Ausbildung sowie eine aktuelle Liste der
Bildungsträger.
Unter anderem hat die BAuA auf ihrer Webseite neue Fragen
und Antworten rund um die Ausbildung und die Bestellung von
Fachkräften für Arbeitssicherheit veröffentlicht.
- Handlungshilfen der BAUA
- BAUA-Webseite Webseite - Neue Fragen und Antworten
- Arbeitssicherheitsgesetz
BB
15.04.2016