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REACH-Beschränkungen Dienstag, 19.04.2016

Weitere Risikomanagementoptionsanalysen (RMOAs) für fünf weitere Stoffe gestartet.

Die ECHA (Europäische Chemikalien Agentur) informiert darüber, dass für fünf weitere Stoffe Risikomanagementoptionsanalysen (RMOAs) durch Mitgliedstaaten gestartet wurden:

  • Bis(2-ethylhexyl)terephthalat (CAS-Nr. 6422-86-2): durch Frankreich wegen Verdacht auf CMR- und/oder ED-Eigenschaften
  • 1-Perfluorbutansulfonsäure (PFBS, CAS-Nr. 375-73-5): durch Norwegen wegen Verdacht auf PBT-Eigenschaften
  • Ameisensäure (CAS-Nr. 64-18-6): durch Bulgarien wegen Verdacht auf PBT- und/oder ED-Eigenschaften
  • Pentanatrium-(carboxylatomethyl)iminobis(ethylennitrilo)tetraacetat (CAS-Nr. 140-01-2): durch Frankreich wegen Verdacht auf CMR-Eigenschaften
  • Heptylphenolderivate (CAS-Nr. 72624-02-3): durch Österreich wegen Verdacht auf ED-Eigenschaften

Für Stoffe, von denen ein unangemessenes Risiko für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt ausgeht, gibt die REACH-VO die Möglichkeit der Beschränkung. Diese Beschränkungen können sich auf die Anwendung eines Stoffes selbst, auf das Vorhandensein eines Stoffes in einem Erzeugnis beziehen oder Maßnahmen beim Umgang vorschreiben. Falls notwendig können Verbote verhängt werden. Dossiers mit Vorschlägen für Beschränkungen werden zum Teil von Mitgliedstaaten und zum anderen Teil im Auftrag der Kommission von der ECHA ausgearbeitet.

 

BB
14.04.2016