Praktika für Flüchtlinge Sonntag, 01.05.2016
Der Bund Deutscher Arbeitgeber (BDA) hat zusammen mit dem Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung (KOFA) eine Informationsbroschüre "Integration von Flüchtlingen über Praktika" erstellt.
Diese beantwortet häufig gestellte Fragen zur Durchführung
von Praktika mit Flüchtlinge.
Die Broschüre informiert u.a.:
- Wann haben Asylbewerber/innen, Geduldete und anerkannte Flüchtlinge einen Zugang zu Praktika?
- Muss die Bundesagentur für Arbeit ihre Zustimmung erteilen?
- Was gilt es mit Blick auf den gesetzlichen Mindestlohn und die Unfallversicherung zu beachten?
Dabei unterscheidet die Broschüre zwischen verschiedenen
Arten von Praktika. Neben „echten“ betrieblichen
Praktikumsverhältnissen (einschließlich Orientierungs- und
Pflichtpraktika) wird auch auf andere betriebliche Maßnahmen
mit Praktikumscharakter eingegangen, die der Heranführung an
eine Ausbildung oder Beschäftigung dienen.
27.4.16
BB